Erfolge für die Bürgerenergie: 1. Bürgerenergiegesellschaften

In dieser neuen Serie stelle ich die wichtigsten Verbesserungen im Bereich Bürgerenergie vor, die wir Grüne in der Ampelkoalition erreicht haben.

Seit dem 1. Januar 2023 können Bürgerenergiegesellschaften auch für große Vorhaben eine EEG-Förderung erhalten, ohne dass sie sich an komplizierten EEG-Ausschreibungen beteiligen müssen. Das erleichtert die Finanzierung und Planung von Bürgerenergieprojekten erheblich. Projekte bei Windenergie bis 18 Megawatt (MW) und bei Solarenergie bis 6 MW können ohne Ausschreibungen gefördert werden, wenn mindestens drei Viertel der an der Gesellschaft Beteiligten in einem Umkreis von 50 km um die geplante Anlage leben. So ist sichergestellt, dass die Bürgerenergieprojekte tatsächlich regional verankert sind. Unabhängig vom Projektierer sind zudem alle Solar-Projekte bis zu einer Leistung von 1 MW grundsätzlich von der Ausschreibungspflicht ausgenommen.

Die Planungs- und Genehmigungsphasen sind für neue Bürgerenergieprojekte oft besonders schwierig. Umso erfreulicher ist es, dass wir mit dem Förderprogramm für Bürgerenergie eine jahrelange grüne Forderung erfolgreich umsetzen konnten: Der Bund unterstützt Windenergieprojekte in den Planungs- und Genehmigungsphasen mit bis zu 200.000 Euro. Um finanzielle Risiken von Bürgerenergieprojekten zu reduzieren, ist zudem vorgesehen, dass Gelder nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn sich herausstellt, dass das geplante Projekt nicht genehmigt werden kann. Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2023 für Windenergieprojekte gestartet und soll bald auf PV-Projekte ausgeweitet werden.

Bild von Andreas Senftleben auf Pixabay

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