Förderprogramm für Wind-Bürgerenergieprojekte gestartet

Das Förderprogramm für Bürgerenergieprojekte bei Wind ist am 1. Januar 2023 gestartet. Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Förderrichtlinie in Kürze:

  • Bewerben können sich Bürgerenergiegesellschaften, die Windenergieprojekte mit einer Gesamtkapazität von bis zu 25 MW planen. Die Definition der Bürgerenergiegesellschaft orientiert sich an der des EEGs (mindestens 50 natürliche stimmberechtigte Mitglieder, 75 % der Stimmrechte müssen bei natürlichen Personen im Umkreis von 50 km um die Anlage liegen etc.).
  • Gefördert werden bis zu 70 % der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten. Der Maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 200.000 Euro.
  • Förderfähige Kosten sind insbesondere sämtliche Vorplanungskosten (Machbarkeitsstudien, Standortanalysen etc.) und Kosten für Gutachten, Rechts- und Steuerberatungsleistungen.
  • Wenn die Windenergieanlage eine Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten hat und eine EEG-Förderung erhalten kann, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Wenn das Projekt nicht genehmigungsfähig ist, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Zunächst beschränkt sich das Förderprogramm nur auf Windprojekte. Ich setze mich dafür ein, dass das Förderprogramm möglichst bald auf PV-Projekte ausgeweitet wird.

Ich freue mich sehr, dass das Förderprogramm nun endlich kommt. Es reduziert die finanziellen Risiken in der Planungs- und Genehmigungsphase für Bürgerenergieprojekte. Der Zuschuss ist eine große Hilfe, wenn Bürgerenergiegesellschaften in der Anfangsphase Finanzierungsprobleme haben, weil noch nicht sicher ist, ob die Windenergieanlagen wirklich gebaut werden können.

Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger kann HIER abgerufen werden.

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