Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 1. November 2022 innerhalb der Kommunalrichtlinie einen neuen Förderschwerpunkt zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt. Kommunen und kommunale Akteur:innen werden dabei unterstützt, kommunale Wärmepläne zu erstellen.
Wärmepläne sind die Grundlage für Kommunen, auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzustellen. Mit ihnen werden ein verbindlicher Rahmen und eine Umsetzungsstrategie vorgegeben, die Planungs- und Investitionssicherheit für kommunale Akteur:innen und die Menschen vor Ort bieten.
Ab sofort und bis zum 31.12.2023 gelten zudem verbesserte Förderkonditionen. Im Regelfördersatz wird die Förderung auf 90 Prozent erhöht. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten gilt eine neue Förderquote von 100 Prozent. Die Anpassung der Förderung erfolgt im Rahmen der Novellierung der Kommunalrichtlinie. Mit der Kommunalrichtlinie – Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – unterstützt das BMWK Klimaschutzprojekte in Kommunen.
Diese neue Impulsförderung ist ein starkes Signal für alle Kommunen und wird sie befähigen, die Grundlage für die Wärmewende auf kommunaler Ebene zu schaffen. Die Transformation von Wärmenetzen ist entscheidend, um unsere Klimaziele zu erreichen und unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten auf Dauer zu beenden. Kommunale Wärmepläne stützen diese Ziele.
Es freut mich, dass die Förderung genau zur richtigen Zeit kommt und als Vorbereitung auf ein Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung im kommenden Jahr. Damit geben wir den Kommunen noch vor einer bundesgesetzlichen Regelung die Möglichkeit, schon jetzt die Wärmewende in Gang zu setzen.
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es HIER.