Gesetz zur Heizungsmodernisierung: Mehr Schutz vor Preissprüngen und mehr Planbarkeit für Bürgerinnen und Bürger

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) erklärt Bernhard Herrmann, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für das Gebäudeenergiegesetz:

„Ich freue mich, dass wir das Gesetz zur Heizungsmodernisierung endlich in das parlamentarische Verfahren bringen. Damit halten wir den Zeitplan für eine gesetzliche Regelung ab 2024 ein und geben Bürgern und Wirtschaft die geforderte Planungssicherheit. Nur mit verlässlichen Regelungen zur Heizungsmodernisierung verhindern wir Fehlinvestitionen in teure fossile Energien. Und nur mit einer Umstellung unserer Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien schützen wir uns künftig vor Preissprüngen und werden widerstandsfähig in Energiekrisen.

Entgegen vorab geschürter Panikmache sieht der Gesetzesentwurf keine Verbote oder Zwangsmaßnahmen vor und bezieht sich auch nicht auf aktuell funktionsfähige Heizungen. Lediglich defekte Heizungsanlagen werden künftig unter Berücksichtigung begrenzter, bezahlbarer Ressourcen einer Regulierung unterstehen. Dabei können Eigentümerinnen und Eigentümer aus einer großen Bandbreite an erneuerbaren Technologien die passende Lösung auswählen. Gleichzeitig sorgen wir für eine sozial verträgliche Umstellung unserer Wärmeversorgung. Mit Härtefallregelungen, ausgiebigen Übergangsfristen und Schutzvorschriften für Mietende stellen wir sicher, dass niemand überfordert wird.“

Quelle des Beispielbildes: krenok43/pixabay

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