Jetzt Förderungen für Transformationstechnologien in den Kohleregionen beantragen!

In den Kohleregionen Deutschlands stehen große Veränderungen an, die wir bei all den Herausforderungen auch als Chance betrachten sollten. Deshalb freue ich mich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Hilfe des Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) und der Förderrichtlinie STARK („Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten“) die deutschen Kohlegebiete bei ihrem Weg zu Modellregionen einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt. In diesem Jahr wurde die Förderrichtlinie des STARK-Programms ergänzt, sodass nun auch Investitionen zum Aufbau und Ausbau von Transformationstechnologien (Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2) gefördert werden können. Das ist ein sehr gutes Zeichen und eine große Chance für die Region. Wichtig ist nun, dass viele Unternehmen von der Fördermöglichkeit erfahren.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Zuwendungsempfänger sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Niederlassung in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Die Projekte müssen der Kategorie 12 (Transformationstechnologien) der Förderrichtlinie STARK entsprechen und in einem Fördergebiet nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten. Übersetzt müssen die Projekte verschiedene Anforderungen erfüllen:

Es muss beispielsweise eine strukturpolitische Wirksamkeit gegeben sein oder das Projekt muss dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU und das nachhaltige Wachstum zu stärken. Eine genaue Auflistung findet sich in der Förderbekanntmachung des BMWK.

Welche Regionen umfasst das Fördergebiet nach §§2, 11 und 12 InvKG?

Für Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen handelt es sich dabei um folgende Landkreise: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus, Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Landkreis Altenburger Land

In welchem Umfang wird gefördert?

Die geplanten Investitionen sollten für kleine und mittlere Unternehmen mindestens 500.000 Euro sowie für große Unternehmen mindestens 1.000.000 Euro betragen. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt und es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

Die Beihilfeintensität darf 15 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben nicht übersteigen und der Gesamtbetrag der Beihilfe darf nicht höher als 150 Millionen Euro je Unternehmen sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, je nach Unternehmensgröße oder Art der Investition.

Was sind die ersten Schritte?

Am 30.10. findet bereits eine Informationsveranstaltung statt, bei der Fragen zur Förderung geklärt werden können.

Der erste Schritt zum Antrag ist das Einreichen einer Projektskizze in elektronischer Form beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 06.12.2024. Dort kann man sich bzgl. der Antragsstellung auch weitere Informationen einholen.

Empfehlenswert ist, vor der Einreichung mit den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg  oder Sachsens sowie der VDI/VDE IT in Kontakt zu treten. 

Foto von Albert Hyseni auf Unsplash