Mein Kommentar zum öffentlich gewordenen Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Derzeit kursiert ein nicht aktueller Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes. Die Abstimmung zwischen den Ministerien und das parlamentarische Verfahren stehen noch in Gänze aus. Davor kann keine sachliche und für die Bürgerinnen und Bürger verlässliche Debatte geführt werden.

Unverständlich ist für mich die Aufregung in der politischen Debatte. Der Auftrag für eine Neuregelung wurde im gemeinsamen Koalitionsvertrag der Ampel erteilt und von allen Koalitionspartnern mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses im März 2022 erneuert. Die beiden Ministerien setzen den an sie herangetragenen Arbeitsauftrag endlich um.

Die Aussagen um die Stilllegung bestehender Öl- und Gasheizungen ab 2024 sind sachlich völlig falsch. Verkürzt ist auch die Darstellung, jede neue Heizung müsse unmittelbar auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Die Neuregelung wird so ausgelegt sein, dass Bürgerinnen und Bürger zwischen mehreren technisch sinnvollen Optionen wählen können. Es wird großzügige Übergangsfristen, Härtefallregelungen und Schutzvorschriften geben, die Mietende vor zu hohen Betriebskosten schützen.

Um Bürgerinnen und Bürger künftig vor unvorhersehbaren Preissprüngen zu schützen, braucht es klare und verlässliche Regelungen für den Heizungsaustausch. Wir müssen Fehlinvestitionen in teure fossile Energien verhindern und baldmöglichst Sicherheit für Investitionen schaffen – für Hausbesitzer, Handwerk und Industrie.

Weitere Informationen können auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums abgerufen werden.

Die Freie Presse aus Chemnitz berichtete ebenfalls über die Debatte (hinter einer Paywall).

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