Heute wurde die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag verabschiedet und der EH-55-Neubaustandard als künftiger gesetzlicher Standard festgelegt.
Dazu erklärt Bernhard Herrmann, sächsischer Bundestagsabgeordneter, Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie und Berichterstatter für das Gebäudeenergiegesetz:
Mit der ersten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der Einführung von EH 55 als Neubaustandard ist nur ein erstes Etappenziel erreicht. Wenn wir mit der Energieeffizienz vorankommen wollen, müssen wir entschiedener nachsteuern. Im Koalitionsvertrag und im Koalitionsausschuss haben wir uns auf weiterführende Maßnahmen und Standards in Richtung mehr Energieeffizienz geeinigt, die wir unter den gegebenen politischen Umständen mit noch mehr Entschlossenheit gemeinsam voranbringen müssen.
Jedes Aufweichen von Zielen bei der Effizienz wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern, gerade in Ostdeutschland, bei künftigen Heizkostenabrechnungen schmerzlich zur Last fallen. Wir müssen deshalb verantwortungsvoll mit Energie umgehen. Jede Mühe bei den Erneuerbaren und bei der Energieeinsparung darf auf der anderen Seite nicht durch unzureichende Dämmanforderungen verpuffen.