Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Als „Schatz aus der Tiefe“ wurde Erdwärme auf einer Veranstaltung bezeichnet, auf der ich kürzlich mitdiskutieren durfte. Ich finde, das ist eine sehr passend gewählte Bezeichnung für eine Energiequelle, die CO2- frei und nahezu unerschöpflich ist und wetterunabhängig das ganze Jahr zur Verfügung steht.
In Deutschland ist dieser Schatz noch wenig ergründet. Gleichzeitig ist er aber sehr vielversprechend für den Erfolg der Energiewende und das Erreichen unserer Klimaziele. Denn ein Viertel der Wärme in Deutschland – wohlgemerkt: sehr konservativ betrachtet – könnte künftig mit geothermischen Systemen erzeugt werden. Diese Aussicht stimmt optimistisch. Laut den Stellungnahmen von Ländern und Verbänden zum Gesetzentwurf wird dieses Gesetz, das wir heute in erster Lesung behandeln, lange ersehnt und durchweg positiv begrüßt.
Deshalb freue ich mich, dass wir das parlamentarische Verfahren nun in Gang setzen und in einigen wenigen Wochen ein Gesetz gemeinsam beschließen werden, das den Weg für die Erdwärme in Deutschland freimacht. Mit diesem Gesetz geben wir der Branche ein entscheidendes Signal, für mehr Fachkräfte zu werben und eine bessere Planbarkeit von Vorhaben sicherzustellen. Wir schließen hier eine Lücke bei den erneuerbaren Energiequellen und bewegen uns damit ein entscheidendes Stück weg von den fossilen. Das sind gute Nachrichten für den Klimaschutz und gute Nachrichten für eine krisensichere, unabhängige Energieversorgung.
Was soll nun dieses Gesetz, das einen sperrigen Namen trägt, künftig genau regeln? Es räumt der Erdwärme zum Beispiel ein überragendes öffentliches Interesse ein und damit einen höheren Stellenwert bei Abwägungsentscheidungen. Das wiederum soll solche Entscheidungen beschleunigen und kann zu mehr Rechtssicherheit führen. Es verkürzt Entscheidungsfristen bei den Zulassungsverfahren, darunter auch Fristen für die Rückmeldung der beteiligten Behörden. Es räumt bergrechtlichen Betriebsplänen eine längere Laufzeit ein, verbunden mit weniger Arbeitsaufwand und mehr Planbarkeit für Unternehmen und private Haushalte.
Wir stellen mit diesem Gesetz die Weichen auf Beschleunigung und Verfahrenserleichterungen, und das ist bei Erdwärmeprojekten auch dringend nötig. Von der ersten Idee bis zum Anschluss an ein Wärmenetz können bei einem tiefengeothermischen Projekt bisher im Durchschnitt bis zu acht Jahre vergehen. Das ist eine viel zu lange Zeit, in der private Haushalte im schlimmsten Fall noch weiter fossil heizen und Unternehmen um die Wirtschaftlichkeit ihrer Projekte bangen. Genau damit machen wir jetzt Schluss.
Zwei Punkte möchte ich uns allen noch mit auf den Weg geben, an denen sich der Erfolg des Projekts „Erdwärme in Deutschland“ messen lassen wird. Beschleunigung darf nicht zu der Annahme verleiten, dass wir weniger Personal in den Behörden brauchen. Ganz im Gegenteil: Wie im Bund-Länder-Pakt des Bundeskanzlers zur Planungsbeschleunigung bereits richtig dargelegt und gemeinsam geeint, müssen unsere Planungs- und Genehmigungsbehörden ausreichende Personalressourcen haben. Das wird ganz entscheidend für den Erfolg sein.
Zu guter Letzt soll jetzt auch die Absicherung des Fündigkeitsrisikos für tiefe Geothermiebohrungen kommen. Vor allem Kommunen und kleinere Stadtwerke, die sich einen Investitionsausfall nach einer Fehlbohrung keinesfalls leisten können, werden sich in einem solchen Fall auf Sicherheiten verlassen können.
Bitte erlauben Sie mir noch einen Hinweis: Um Geothermie voranzubringen und ihr Potenzial zu heben, brauchen wir auch günstigen Strom. Bitte lassen Sie uns genauso, wie wir hier vereint für Geothermie stehen – das passiert im Untergrund, stört und bewegt offenbar niemanden –, auch dafür streiten, dass wir günstige Erneuerbare haben. Und die brauchen wir auch im Winter. Wir brauchen auch Windenergie. Lassen Sie uns dafür genauso ehrlich vor Ort eintreten! Dann wird es eine wirklich gelungene Energiewende im Bereich der Wärme geben können.
Ich freue mich auf eine gemeinsame weitere Behandlung des Gesetzes.
Vielen Dank.
Es gilt das gesprochene Wort.
Die Rede kann in der Mediathek des Deutschen Bundestages als Video abgerufen werden.