Für uns Bündnisgrüne ist klar: Die Energiewende kann nur gelingen, wenn alle mitmachen können. Deswegen machen wir es mit einer Vielzahl von Maßnahmen leichter, eigene Erneuerbaren Projekte umzusetzen. Kurz vor der Sommerpause haben wir zwei weitere Erleichterungen für die Bürgerenergie beschlossen.
Das Förderprogramm für Windenergieanlagen für Land wird verbessert. Das BMWK hat die Förderhöchstgrenze von 200 000 Euro auf 300 000 Euro erhöht und nutzt so wieder den europarechtlichen Spielraum voll aus, nachdem dieser im März von der EU-Kommission ausgeweitet wurde. Die Erhöhung der Förderhöchstgrenze war nötig, da 200.000 Euro nicht die Kosten für Machtbarkeitsstudien, Standortanalysen und weiteren Gutachten gedeckt haben. Besonders junge Bürgerenergiegenossenschaften profitieren von einer weiteren Verbesserung: In Zukunft brauchen Genossenschaften nur noch 15 natürliche Personen (anstatt vorher 50) um von der Förderung zu profitieren.
Es wird unkomplizierter, Balkonsolaranlagen zu installieren. Gestern Abend hat der Bundestag beschlossen, dass Balkonanlagen als sogenannte privilegierte bauliche Veränderung gelten. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen haben damit grundsätzlich einen Anspruch, dass ihnen die Installation vom Vermieter bzw. der Wohneigentümer:innengesellschaft genehmigt wird. Nur in begründeten Ausnahmen, kann ihnen die Installation verboten werden. Damit wird es für viele Haushalte leichter, unkompliziert die Energiewende zu unterstützen.