Das Wichtigste zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Eigentlich hätte nach einigen Wochen zäher Verhandlungen am Freitag, den 7. Juli, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag verabschiedet werden sollen. Dass es dazu nicht kam, lag an einer einstweiligen Verfügung vom Karlsruher Verfassungsgericht in einem sogenannten Organstreitverfahren. Auch wenn dieses in der Hauptsache noch nicht beschieden ist, so bezieht es sich ausdrücklich nicht auf den Inhalt des Gesetzes, sondern auf das parlamentarische Verfahren. Die Entscheidung des Gerichtes gilt es zu respektieren.

In der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause werden die Koalitionsfraktionen die Gesetzesänderungen zur Beschlussfassung im Plenum aufsetzen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Infos zu der Novelle des GEG zusammengestellt:

  1. Wir gestalten das Gesetz sozialer und erhöhen die Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Wärme drastisch auf bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Wir halten das Versprechen, Klimaschutz fair und sozial gerecht zu machen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir als Grüne über Wochen gekämpft haben. Damit gehen wir deutlich über den ursprünglichen Fördervorschlag hinaus. So schützt der Umstieg nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel und klimafreundliche Wärme wird finanziell so attraktiv wie nie.
  2. Ab dem Beginn des neuen Jahres muss jede Heizung im Neubau mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Für die Umstellung im Bestand haben wir einen verbindlichen Fahrplan festgeschrieben, wie auch diese Heizungen Schritt für Schritt klimaneutral werden, damit wir spätestens 2045 komplett klimaneutral sind.
    Diese Einigung ist ein Meilenstein für den Klimaschutz. Der komplette Umstieg auf erneuerbare Wärme ist damit unumkehrbar.
  3. Wir verzahnen das Gesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung, machen das Gesetz damit an einigen Stellen noch pragmatischer und schaffen endlich Planbarkeit und Verlässlichkeit für Bürger:innen, Kommunen und Unternehmen. 

Mit dem GEG gibt es erstmals einen konkreten Fahrplan mit verbindlichen Zwischenzielen, den gesamten Wärmesektor klimaneutral zu machen.

Auch Stadtwerke und Kommunen, Handwerker:innen und Industrie haben nun erstmals Verbindlichkeit und Planungssicherheit. Der Ordnungs- und Förderrahmen steht, jetzt müssen wir auch sicherstellen, dass in der Umsetzung alle Verbraucher:innen, Unternehmen und Stadtwerke gemeinsam vorankommen. Neben der Wärmeproduktion ist im Gebäudesektor die Frage der Rohstoffe, der Produktion und Errichtung von Bauwerken die zweite Säule für den Klimaschutz, bei der wir ebenso auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft umstellen müssen. Mit Maßnahmen in beiden Bereichen machen wir riesige Schritte für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor.

Unser Anspruch ist eine für alle leistbare, soziale und ökologische Wärmewende. Dazu gibt es die im folgenden ausgeführte Förderung für alle im Bestand möglichen und dem neuen § 71 GEG entsprechenden Heizungsanlagen – somit alle Heizungen, die die Zielvorgabe von 65% Erneuerbaren Energien erfüllen. Konkret bedeutet das:

  • Solarthermieanlagen
  • Elektrische Wärmepumpen
  • Anschlüsse ans lokale Fernwärmenetz
  • Pellets- oder Holzzentralheizungen
  • Hybridheizungen (gefördert nur der Teil, der mit erneuerbaren Energien betrieben wird)
  • Andere Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, bspw. Brennstoffzellenheizungen (sofern sie ausschließlich mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden)

Verbrennungsheizungen für Gas und Öl werden weiterhin nicht gefördert. Für auf Wasserstoff umrüstbare Heizungen gilt, dass nur die zusätzlichen Kosten für die Umrüstbarkeit auf Wasserstoff förderfähig sind. 

Grundsätzlich können alle eine Grundförderung von 30% für dem Umbau auf eine erneuerbare Heizung in Anspruch nehmen. Im selbstgenutzten Eigentum kann (bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40000 € p.a.) zusätzlich ein Einkommensbonus von 20% und bis 2028 (danach degressiv) ein Geschwindigkeits-Bonus von 20% beantragt werden. Die Boni sind bis 70% der Investitionskosten kumulierbar.

Die Höhe der Kappungsgrenze für die Inestitionskosten richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Grundsätzlich ist jetzt eine fachkundige Beratung (durch Energieberater:in, Schornsteinfeger:in, Installateur:in und Heizungsbauer:in, Kälteanlagenbauer:in, Ofen- und Luftheizungsbauer:in, Elektrotechniker:in) vor dem Einbau einer neuen Heizung vorgesehen, um u.a. auf die künftigen Kostenentwicklungen der verschiedenen Heizsysteme hinzuweisen.

Wo hätte ich persönlich mir mehr gewünscht?

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, Biomasse nur unter bestimmten Bedingungen im Altbau zuzulassen. Das hätte ich aus Ressourcen- um Immissionschutzgründen für sehr sinnvoll gehalten. Biomasse ist eine sehr wertvolle Erneuerbare Energie, die wir zeitlich und örtlich begrenzt einsetzen müssen. Zudem waren bessere Regelungen zum Schutz von Mietenden vor hohen Nebenkosten durch ineffiziente Heizsysteme geplant. Aber Koalition heißt bekanntlich Kompromiss.

Unbedingt gewünscht hätte ich mir zudem eine breite Debatte darüber, wie real das Heizen mit Wasserstoff überhaupt jemals werden kann. H2 ist ineffizient in der Produktion, wird anderweitig dringender benötigt und daher sehr teuer. Angesichts der realen Versuchung, sich damit den Weiterbetrieb bestehender Erdgasheizungen in größerem Umfang „grün zu reden“, habe ich einen öffentlichen Diskurs hierzu weitgehend vermisst. Der Klimaschutz hat hier keine ausreichende Rolle gespielt. Dennoch wird das neue Gebäudeenergiegesetz ein erster, großer, sehr wichtiger Schritt sein.

Bei weiteren Fragen:
Das FAQ des BMWK zum GEG ist (demnächst) HIER zu finden.
Die Kernpunkte aus Sicht der bündnisgrünen Bundestagsfraktion können HIER abgerufen werden:

Foto von Toa Heftiba auf Unsplash

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