Erfolge für die Bürgerenergie: 3. Mieterstrom, Vor-Ort-Versorgung und Energy Sharing

Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern können schon seit Jahren vom günstigen Strom aus PV-Aufdachanlagen profitieren. Bewohnerinnen und Bewohner in Mehrfamilienhäusern können dies bisher nicht im annähernd vergleichbaren Umfang. Das bisherige Konzept für die Vor-Ort-Versorgung mit PV-Strom, das Mieterstromkonzept, war mit viel zu vielen finanziellen, technischen und bürokratische Hürden verbunden. Diese Hürden bauen wir Grüne in der Regierung jetzt endlich ab.

Wer Strom produziert und an andere verkauft, hat viele Pflichten, die dem Verbraucherschutz dienen. Es ist wichtig, dass große Stromanbieter diese Pflichten erfüllen müssen, aber im Kleinen sind sie oft unangemessen und verhindern, dass in Geschosswohnungsbauten PV-Strom ähnlich unkompliziert genutzt werden kann, wie das in Einfamilienhäusern schon seit Langem möglich ist. Darum sieht die PV-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung deutlich erleichtert zu ermöglichen. Bei dieser soll künftig nur der PV-Strom an die Bewohner geliefert werden. Den restlichen Strom beziehen die Mieterinnen und Mieter wie bisher über ihre normalen Stromlieferanten. Da somit alle Nutzenden sicher versorgt sind, können für die Lieferung des zusätzlichen PV-Stroms einige Regeln entfallen. Dadurch wird der Verkauf von günstigem PV-Strom an die Hausbewohnerinnen und -bewohner unkomplizierter, günstiger und somit attraktiver. Gerade kleinere Gebäude können hiervon profitieren, da sich das bestehende, sehr komplizierte Mieterstrommodell hier nicht rentiert. Dieses wird dennoch bestehen bleiben und soll punktuell verbessert werden, da es inzwischen mehr und mehr – meist größere – Projekte gibt, in denen es dennoch erfolgreich umgesetzt wird.

Ein Knackpunkt bei Mieterstromprojekten war bislang die benötigte aufwendige Messtechnik. Viele Netzbetreiber haben bisher auf teure physische Summenzähler bestanden. Im Parlament haben wir Grüne erfolgreich für erhebliche Erleichterungen gerungen: Der teure physische Summenzähler kann in Zukunft durch einen virtueller Summenzähler ersetzt werden, der vorhandene Daten aus dem intelligenten Messsystemen nutzt, um alle abrechnungsrelevanten Mengen zu ermitteln.

PV-Anlagen in Geschosswohnungsbauten profitieren von der Anhebung der EEG-Vergütungssätze, der Befreiung von der Umsatzsteuer sowie von der Einkommenssteuer (bis 15 Kilowatt pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit in Geschosswohnungsbauten und maximal 100 Kilowatt). Zudem profitieren Mieterstromprojekte vom Wegfall der EEG-Umlage. Diese musste bis zum Juni 2022 auch auf PV-Strom gezahlt werden, der im Gebäude produziert und an Bewohner abgegeben wurde.

Mit der Vorstellung der PV-Strategie kündigte das BMWK an, sich im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium für weitere Verbesserungen im Steuerrecht einzusetzen. Diese sind sinnvoll, und ich hoffe, dass eine Einigung mit dem Finanzministerium schnell erzielt werden kann. Die Stromsteuer ist ein Bürokratiemonster. Für PV-Anlagen auf Geschosswohnungsbauten müssen komplizierte Erlaubnis-, Anzeige- und Meldeformulare ausgefüllt werden, selbst wenn in vielen Fällen klar ist, dass man keine Stromsteuer zahlen muss. Denn EE-Anlagen mit weniger als 2 MW Leistung sind in der Regel stromsteuerbefreit. Diese unnötigen Meldepflichten sollen nach dem Willen des BMWKs für nicht stromsteuerpflichtige Mengen entfallen.

Für Mieteinnahmen muss in der Regel keine Gewerbesteuer bezahlt werden. Wenn ein Vermieter aber zu viele Einnahmen aus anderen Geschäften – wie dem Verkauf von PV-Strom an seine Mieter – hat, fällt doch die Gewerbesteuer für alle seine Einnahmen an. Das damit verbundene, enorme Risiko hält Vermietende meist davon ab, das volle PV-Potential auf ihren Dächern zu nutzen. Deswegen setzt sich das BMWK für die Abschaffung einer solchen Gewerbesteuerlichen Infizierung ein, solange diese sich auf Einnahmen aus eigen erzeugtem und im Objekt verbrauchten PV-Strom bezieht. Ein ähnliches Problem haben Wohnungsbaugenossenschaften bei der Körperschaftssteuer. Auch hier will das BMWK eine mögliche Infizierung durch Einnahmen aus der Erzeugung und dem Verkauf von PV-Strom abschaffen.  

Die Grüne Bundestagsfraktion möchte Energy Sharing, das unkomplizierte Teilen von erneuerbarem Strom, ermöglichen, um die Bürgerenergie weiter zu stärken. Unter dem Begriff versteht man in der Bürgerenergiebewegung ganz verschiedene Ideen: vom Wunsch, den eigenen Strom an Nachbarinnen und Nachbarn abzugeben, über die Erweiterung von Mieterstromkonzepten auf ganze Quartiere bis hin zum genossenschaftlichen Windpark, dessen Strom von den Mitgliedern direkt verbraucht wird. Auch hier gibt es noch viele bürokratische und finanzielle Hürden, die wir endlich überwinden müssen.

Teil 1 Erfolge für die Bürgerenergie: Bürgerenergiegesellschaften
Teil 2 Erfolge für die Bürgerenergie: PV-Anlage auf dem Dach

Bild von Solarimo auf Pixabay

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