Gas- und Strompreisbremse: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gestern hat der Bundestag die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Hier sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Sind pauschale Entlastungen sozial gerecht?
Wir Grüne hätten uns gewünscht, dass stärker die individuelle Vermögens- und Einkommenssituation berücksichtigt wird. Im Moment kann dies aber nicht umgesetzt werden, da der Auszahlungsmechanismus fehlt. Hier muss das Bundesministerium für Finanzen nachlegen. Für einen gewissen sozialen Ausgleich werden die Entlastungen der Energiepreisbremsen für Haushalte mit sehr hohem Einkommen besteuert. Für Singles liegt die Grenze bei etwa 66.000 Euro, bei einem Ehepaar bei etwa 134.000.

Welche sozialen Bedingungen knüpft der Staat an die Förderung von Unternehmen?
Unternehmen, die mehr als 2 Millionen Euro aus den Energiepreisbremsen erhalten, müssen 90 Prozent ihrer Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 erhalten oder eine Regelung zur Beschäftigungssicherung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung haben. So wird sichergestellt, dass die Preisbremsen ein zentrales Ziel erreichen: Die Sicherung von Arbeitsplätzen und den Industriestandort Deutschland. Im parlamentarischen Verfahren haben wir ausgehandelt, dass Unternehmen, die mehr als 25 Millionen Euro Zuschüsse erhalten, Bonuszahlungen für die Führungsebene nur auszahlen dürfen, wenn diese vor dem 1. Dezember 2022 vereinbart wurden. Unternehmen, die mehr als 50 Millionen Euro aus den Energiepreisbremsen erhalten dürfen keinerlei Boni und Dividenden an ihre Führungsebene auszahlen.

Wie wirkt sich die Strompreisbremse auf die Sparanreize aus?
Die Preisbremsen sind so ausgestaltet, dass Kunden und Kundinnen für jede eingesparte Kilowattstunde den hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde sparen – selbst dann, wenn sie mehr als 20 bzw. 30 Prozent des Energieverbrauchs eingespart haben. Dies gilt bis zu dem Punkt, an dem Verbraucher:innen und Unternehmen ihren Verbrauch soweit reduziert haben, dass sie aufgrund der staatlichen Unterstützung gar nichts mehr für Ihren Verbrauch zahlen. Eine Auszahlung über die Rückzahlung bereits bezahlter Abschläge hinaus findet nicht statt.

Wie wird das Entlastungskontinent für Haushalte berechnet, die in eine leerstehende Wohnung eingezogen sind?
Wer in eine neue Wohnung einzieht, hat keine historischen Verbrauchswerte, an denen sich die Entlastungen orientieren können. Stattdessen führt der Netzbetreiber bzw. der Energielieferant eine Schätzung des voraussichtlichen Jahresverbrauchs, anhand vergleichbarer Haushalte, durch. Dies ist ein gängiges Verfahren beim Umzug in eine neue Wohnung. 80% der geschätzten Jahresverbrauchsprognose werden dann durch die Strom- und Gaspreisbremsen entlastet.

Wie werden neu installierte Wärmepumpen oder E-Auto- Ladeeinrichtungen berücksichtigt?
Neue installiere Wärmepumpen und E-Auto- Ladeeinrichtungen werden in der Strompreisbremse berücksichtigt. Es soll weiterhin ein Anreiz da sein, diese neuen Technologien zu nutzen. Wie dies umgesetzt wird, hängt von der vorhandenen Messtechnik ab. Wenn die Wärmepumpe oder die Ladeeinrichtung nicht über ein intelligentes Messsystem oder ähnliche Messtechnik abgerechnet wird, hängt das Entlastungskontingent von der Jahresverbrauchsprognose des Stromnetzbetreibers ab. Da neue Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen dem Netzbetreiber gemeldet werden, passt dieser in der Regel die Jahresverbrauchsprognose entsprechend an. Wird der Verbrauch der Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung durch ein intelligentes Messsystem gemessen, wird der erste Monatsverbrauch mit der neuen Anlage hochgerechnet und bildet die Basis der Entlastung. Anhand der monatlichen Verbrauchsdaten wird das Jahreskontingent solange aktualisiert, bis die Verbrauchsdaten von 12 zusammenhängenden Monaten vorliegen.

Wie wird berücksichtigt, dass das Jahr 2021 wegen Einschränkungen durch Covid-19 den normalen Jahresverbrauch für manche Einrichtungen nicht adäquat wiedergibt?
Schwimmbäder, Jugendherbergen, andere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen hatten wegen Einschränkungen aufgrund der Covid-Pandemie im Jahr 2021 einen niedrigeren Energieverbrauch als normalerweise. Für Unternehmen, die kein intelligentes Messsystem oder vergleichbare Messtechnik haben, wird die gedeckelte Energiemenge durch die Verbrauchsprognose berechnet. Diese wird von den Netzbetreibern (für die Strompreisbremse) bzw. von den Energielieferanten durchgeführt (für die Gaspreisbremse). Netzbetreiber und Energielieferanten haben ein Interesse an möglichst genauen Verbrauchsprognosen, darum berücksichtigen sie in der Regel bei der Erstellung der Jahresverbrauchsprognose Sondereffekte. Sie orientieren sich nicht starr an dem Vorjahresverbrauch. Für große Energieverbraucher ist das Referenzjahr 2021 europarechtlich festgelegt. Härtefallfonds sollen die Fälle auffangen, wo ansonsten unzumutbare Belastungen verblieben.

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