Gas- und Strompreisbremse beschlossen

Gestern hat der Bundestag die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Dies ist ein großer Erfolg der Ampelkoalition und eine spürbare Entlastung von Haushalten und Unternehmen. Wir schützen Haushalte und Unternehmen so vor den finanziellen Folgen von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine, wegen dem die Energiepreise stark gestiegen sind.

Diese Grundprinzipien für die Preisbremsen wurden beschlossen:

  • Auszahlung: Die Preisbremsen werden ganz unbürokratischen ausgezahlt. Die Entlastung wird direkt auf den Energierechnungen von Kundinnen und Kunden angerechnet. Die monatlichen Abschläge sinken automatisch. Nur Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch haben besondere Mitteilungspflichten.
  • Dezember-Soforthilfe: Zur Überbrückung bis zum Einsetzen der Preisbremsen hat der Bund die Kosten für einen Abschlag (oder genauer: für ein Zwölftel der Kosten des geschätzten jährlichen Energieverbrauchs) für Gas- und Wärmekunden übernommen, die ein Jahresverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh haben. Unabhängig vom Verbrauch wurde der Abschlag u.a. übernommen für Pflegeeinrichtungen, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die Kinder- und Jugendhilfe. Die Energieversorger haben bereits das Geld für den Dezemberabschlag vom Bund ausgezahlt bekommen.
  • Strompreisbremse für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 30 000 kWh (insbesondere Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen): Der Arbeitspreis von 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs wird auf 40 ct/kWh gedeckelt. Als Rechengrundlage wird die aktuelle Jahresverbrauchsprognose der Verteilnetzbetreiber verwendet. Nur für Kunden mit komplexerer Messtechnik (z.B. intelligente Messsysteme) wird der Verbrauch des Kalenderjahres 2021 zu Grunde gelegt.
  • Strompreisbremse für Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30 000 kWh (insbesondere Industrie): Der Arbeitspreis von 70% des Verbrauchs des Jahres 2021 wird auf 13 ct/kWh gedeckelt. Dies ist im Gegensatz zu der Strompreisbremse für kleinere Kunden der Nettowert. Netzentgelte und staatlich veranlasste Preisanteile kommen zu den 13 ct/kWh hinzu.
  • Gas- und Wärmepreisbremse für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh (insbesondere Haushalte und kleinere und mittlere Unternehmen): Der Arbeitspreis für Gas wird für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt. Für Fernwärme wird der Arbeitspreis auf 9,5 ct/kWh gedeckelt.
  • Gas- und Wärmepreisbremse für Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh (insbesondere Industrie): Der Arbeitspreis für 70% des Jahresverbrauchs in 2021 wird gedeckelt. Für Gas wird der Nettopreis auf 7 ct/kWh gedeckelt, für Fernwärme auf 7,5 ct/kWh.
  • Laufzeiten: Im März 23 wird der dreifache Entlastungsbetrag gutgeschrieben, sodass die Preisbremsen rückwirkend für Januar und Februar gelten. Die Ampelkoalition plant, die Entlastungen bis April 2024 auszuzahlen. Da der EU-Beihilferahmen zunächst nur bis Dezember 2023 gilt, kann die Verlängerung bis zum April 2024 erst erfolgen, wenn der EU-Beilhilferahmen verlängert wird.
  • Abschöpfung von Zufallsgewinnen: Stromerzeuger mit niedrigen Erzeugungskosten profitieren enorm von den hohen Energiepreisen, obwohl sie keine zusätzlichen Kosten haben, und sie nie mit Erlösen in dieser Höhe gerechnet haben. Um Einnahmen für die Gaspreisbremsen zu generieren, werden diese Zufallsgewinne nun teilweise abgeschöpft. Dafür wurden je nach Technologie Referenzkosten ermittelt. Auf die Referenzkosten wird noch ein Sicherheitszuschlag aufaddiert. Die errechneten Erlöse über diesen Wert werden zu 90 % abgeschöpft. Die Laufzeit der Abschöpfung ist zunächst vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 befristet. Sie kann durch eine Rechtsverordnung verlängert werden, höchstens jedoch bis zum 30. April 2024.

In den parlamentarischen Verhandlungen zu den Preisbremsen wurden noch weitere wichtige Punkte verhandelt:

  • Härtefallfonds für Heizöl, Pellets und andere nichtleitungsgebundene Brennstoffe: Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro für den Härtefallfonds bereit, die von den Ländern ausgezahlt werden. 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, können so erstattet werden.
  • Verbesserte Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien: Neuerrichtete große, ausschreibungspflichtige Wind- und Solaranlagen können in Zukunft bis zu 25 Prozent höhere Vergütungen erhalten. Um das zu ermöglichen, hat der Bundestag der Bundesnetzagentur erlaubt, die Höchstwerte in den EEG-Ausschreibungen um bis 25 Prozent zu erhöhen. Dieser Schritt ist ein großer Erfolg für uns Grüne, für den wir im parlamentarischen Verfahren gekämpft haben. Ich erwarte, dass die Bundesnetzagentur ihre Möglichkeit zum Erhöhen der Höchstwerte voll ausnutzt und eine zusätzliche Ausschreibung durchführt.
  • Vermiedene Netzentgelte: Der Regierungsentwurfsah vor, dassdie vermiedenen Netzentgelte abgeschafft werden. Diese sind eine wichtige Finanzierungsquelle für dezentrale Kraftwerke. Viele Stadtwerke in Sachsen hätten unter der vorgesehenen Streichung gelitten. Im parlamentarischen Verfahren wurde die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte gestrichen.
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