Zur beihilferechtlichen Genehmigung der Entschädigungszahlungen an RWE für den Braunkohleausstieg erklärt Bernhard Herrmann, sächsischer Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie:
„Es wundert mich nicht, dass die EU die Entschädigungszahlungen zunächst nur für RWE genehmigt hat. Denn die LEAG plant eine um acht Jahre längere Nutzung der Braunkohle, was eine völlig andere Entscheidungsgrundlage darstellt. Zumal es unbestritten ist, dass der Abbau und die Verstromung von Braunkohle schon deutlich vor 2038 nicht mehr wirtschaftlich sein werden. Darauf weisen angesichts des Zubaus der immer preiswerteren Erneuerbaren alle energiewirtschaftlichen Daten hin.
Aber auch die ostdeutschen Reviere brauchen Klarheit. Ein Blick in das rheinische Revier zeigt, dass die Anpassung des Ausstiegspfades an die energiewirtschaftlichen Realitäten dazu beitragen kann. Verlässlichkeit braucht Realitätsbezug. Auch darum sollte die Politik gemeinsam mit den Bergbaubetreibern einen vorgezogenen Kohleausstieg ebenfalls in Ostdeutschland beschließen.
Alle Braunkohleunternehmen sind in der Pflicht, die Wiedernutzbarmachung unserer Landschaften insolvenzsicher zu finanzieren. Es genügt dazu nicht, dass sich die zuständigen Landesbergbehörden blind darauf verlassen, dass die noch nicht genehmigten Entschädigungszahlungen für die Renaturierung verwendet werden können.
Statt mit dem Finger auf Brüssel oder Berlin zu zeigen, sollte Ministerpräsident Kretschmer erstmal seine Hausaufgaben machen. Er ist dafür zuständig, dass der EPH-Konzern mit seinen Tochterunternehmen LEAG und MIBRAG die Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaften vollumfänglich finanziert.“
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